Frauen sind in deutschen Parlamenten – auch im Berliner Abgeordnetenhaus – nach wie vor unterrepräsentiert. Eine gleichberechtigte politische Teilhabe ist jedoch essenziell für eine gerechte Gesellschaft. Deshalb ist es ein bedeutender Fortschritt, dass der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses am 20.01.2025 die Finanzierung eines Rechtsgutachtens beschlossen hat, das die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes für Berlin prüfen wird. „Parität im Parlament bedeutet, dass alle Interessen gleichermaßen berücksichtigt werden. Eine Demokratie, die den Anspruch hat, die gesamte Gesellschaft zu vertreten, kann es sich nicht leisten, dass Frauen weiterhin strukturell benachteiligt werden“, betont Mirjam Golm. Bereits im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU wurde vereinbart, diese Möglichkeiten auszuloten – nun folgt endlich der nächste Schritt. Auch ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich. DerBeschluss macht den Weg frei für eine substanziellen Prüfung der rechtlichen und praktischen Umsetzung eines Paritätsgesetzes. Geschlechtergerechtigkeit im Parlament ist längst überfällig. Mit diesem Schritt setzen wir eine zentrale Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und bringen Berlin näher an echte Parität. Jetzt gilt es, diesen Prozess konsequent weiterzuführen!
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